Zweitmeinung

Sollten Sie aufgrund einer gestellten Diagnose, Therapieempfehlung oder eines Befundes unsicher sein und sich eine fachgleiche Zweitmeinung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, um Fragen und Unklarheiten bezüglich des schon vorhandenen Befundes zu klären, beziehungsweise durch Untersuchungen eine eigene ärztliche Stellungnahme zur aktuellen Fragestellung abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass es bei fachgleichen Konsultationen im selben Quartal keinen Anspruch auf Refundierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt!

Wenden Sie sich bitte bei diesbezüglichen Unklarheiten direkt an das Servicecenter Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

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