DAS WAHLARZTSYSTEM

Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies bedeutet, dass der Patient das Honorar für erbrachte Leistungen beim Wahlarzt selbst bezahlen muss.

Derzeit hat der Patient das Recht mit der saldierten Honorarnote bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattung zu beantragen. Die maximale Höhe der Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 80% des Tarifes, den ein Vertragsarzt für die erbrachte Leistung bekommen hätte.

Um für Patienten die Refundierbarkeit des überwiegenden, in vielen Fällen des gesamten Rechnungsbetrages zu ermöglichen, orientieren sich meine Tarife an den Wahlarzttarifen der Versicherungsträger!

Für weiterführende Auskünfte und Erstellung eines individuellen Angebotes können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.

Da die Honorare der einzelnen Gebietskrankenkassen welche mit 1.1.2020 zur ÖGK mit den jeweiligen Landesstellen wurden, bisher nicht harmonisiert wurden, kann es zu eklatanten Unterschieden bei der Refundierung gleicher Leistungen zwischen Patienten kommen, welche unterschiedlichen Landesstellen zugeordnet sind. Bei konkreten Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Servicestelle der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung.

Patienten welche zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenversicherung haben, können, abhängig vom konkreten Versicherungsvertrag, eine Refundierung von der zuständigen privaten Krankenversicherung beantragen. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Versicherungsgesellschaft.

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