Fachärztliche Stellungnahme

Fachärztliche Stellungnahmen werden unter anderem von Amtsärzten im Zuge der Feststellung der Verkehrstüchtigkeit bei Erkrankungen wie arterieller Hypertonie (Bluthochdruck) und Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) verlangt.

In diese Stellungnahmen müssen alle Befunde, welche für die Betreuung von Patienten mit der jeweiligen Grunderkankung von Nöten sind, einfließen. Weiters können vom Amtsarzt für die angeforderte Stellungnahme weiterführende Untersuchungen angeordnet werden. Es können Befunde der letzten 12 Monate im Zuge der Stellungnahme mit einbezogen werden, mit Ausnahme eines Laborbefunds (Blutbefund), welcher nicht älter als 6 Monate sein darf.

Sollten noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen, kann im Rahmen der Erstkonsultation der Großteil der notwendigen Untersuchungen sofort durchgeführt werden. Lediglich für die Durchführung eines Holter-EKGs (24-Stunden-EKG) oder für ein ambulantes Blutdruckmonitoring müssen weitere Termine vereinbart werden.

Bei Vorliegen aller Befunde und durchgeführter Untersuchung müssen Sie für den Abschluss der fachärztlichen Stellungnahme noch zirka drei Werktage einplanen - bitte berücksichtigen Sie dies bei einem eventuellen Fristenlauf.

Die fachärztlichen Stellungnahme stellt eine Privatleistung dar - deshalb ist eine Refundierung dieser Leistung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich!

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